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Ärztliche Zuweisung/Anmeldung
Alle Ärzt:innen der Schweiz können eine neuropsychologische Diagnostik anordnen und die Kosten werden durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) übernommen. Es empfiehlt zur Zuweisung ein entsprechendes Anordnungsformular zu verwenden, da die ärztliche Zuweisung der Abrechnung beigelegt werden muss und so der Datenschutz der Patient:innen gewährleistet ist.
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