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Gutachten

Im Rahmen des Versicherungs- und Haftpflichtrechts kann ein neuropsychologisches Gutachten durch Fachpsycholog:innen Neuropsychologie FSP erfolgen und Stellung genommen werden zu Arbeitsfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit, Kausalität zu Ereignissen, Berentung, aber auch zu Fähigkeiten und Ressourcen  von Versicherten. Spezifische Fragestellungen wie Ausmass und Art kognitiver Einschränkungen, deren Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit sowie Möglichkeiten einer beruflichen Wiedereingliederung können beantwortet werden. 

Indikation

Die Indikation für eine Begutachtung können krankheits- und/oder unfallbedingt sein, beispielsweise nach Unfällen (u.a. Schädelhirntraumata), vaskulären Ereignissen (u.a. cerebrovaskulären Insulten; Hirnblutungen), bei psychischen Erkrankungen (u.a. Depressionen, Manie, Somatisierungsstörung), bei Raumforderungen im Gehirn (u.a. Tumore, Hydrozephalus), bei entzündlichen Prozessen (u.a. Multiple Sklerose), bei chronischen Schmerzen (u.a. traumatisch, somatoform, Small-Fibre-Neuropathie), bei neurodegenerativen Erkrankungen (u.a. Demenzen, Parkinson) oder bei Folgen der COVID-Erkrankung. 

Wer untersucht?

Die neuropsychologischen Gutachten werden von Neuropsycholog:innen durchgeführt, die mit der Rechts- und Versicherungslage vertraut sind. Sie haben in diesem Fachbereich spezialisierte Weiter- und Fortbildungen absolviert sich diesbezüglich eine entsprechend grosse praktische Erfahrung erworben. Der fachlich ausgewiesene Neuropsycholog:in verfügt über den Fachtitel «Fachpsycholog:in für Neuropsychologie FSP» sowie über eine Spezialisierung im Fachbereich der Gutachten (SIM-Zertifizierung; Postgradualer universitärer Studiengang). 

Wer weist zu?

Neuropsychologische Sachverständige werden im Auftrag einer Privat- oder Sozialversicherung, eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde, aber auch im Rahmen von Privatgutachten tätig. 

Grundlagen eines neuropsychologischen Gutachtens

Für die Erstellung neuropsychologischer Gutachten liegen  definierte Leitlinien und Grundsätze vor, beispielsweise der Schweizerischen Vereinigung für Neuropsychologie(SVNP), die je nach Fragestellungen und je nach Auftraggeber angepasst angewendet werden. Neuropsychologische Gutachten werden häufig interdisziplinär, zusammen mit Fachbereichen der Medizin verfasst, können aber auch monodisziplinär als Einzelgutachten durchgeführt werden.