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Gutachten
Die Indikation für eine Begutachtung können krankheits- und/oder unfallbedingt sein, beispielsweise nach Unfällen (u.a. Schädelhirntraumata), vaskulären Ereignissen (u.a. cerebrovaskulären Insulten; Hirnblutungen), bei psychischen Erkrankungen (u.a. Depressionen, Manie, Somatisierungsstörung), bei Raumforderungen im Gehirn (u.a. Tumore, Hydrozephalus), bei entzündlichen Prozessen (u.a. Multiple Sklerose), bei chronischen Schmerzen (u.a. traumatisch, somatoform, Small-Fibre-Neuropathie), bei neurodegenerativen Erkrankungen (u.a. Demenzen, Parkinson) oder bei Folgen der COVID-Erkrankung.
Die neuropsychologischen Gutachten werden von Neuropsycholog:innen durchgeführt, die mit der Rechts- und Versicherungslage vertraut sind. Sie haben in diesem Fachbereich spezialisierte Weiter- und Fortbildungen absolviert sich diesbezüglich eine entsprechend grosse praktische Erfahrung erworben. Der fachlich ausgewiesene Neuropsycholog:in verfügt über den Fachtitel «Fachpsycholog:in für Neuropsychologie FSP» sowie über eine Spezialisierung im Fachbereich der Gutachten (SIM-Zertifizierung; Postgradualer universitärer Studiengang).
Für die Erstellung neuropsychologischer Gutachten liegen definierte Leitlinien und Grundsätze vor, beispielsweise der Schweizerischen Vereinigung für Neuropsychologie(SVNP), die je nach Fragestellungen und je nach Auftraggeber angepasst angewendet werden. Neuropsychologische Gutachten werden häufig interdisziplinär, zusammen mit Fachbereichen der Medizin verfasst, können aber auch monodisziplinär als Einzelgutachten durchgeführt werden.