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Zuweisende und Kostenträger

Eine neuropsychologische Untersuchung dient der Objektivierung kognitiver Einschränkungen, die durch neurologische, psychiatrische oder medizinische Erkrankungen oder Unfälle verursacht sein können.  Die Kosten für die Diagnostik wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) übernommen, sofern eine ärztliche Zuweisung mit einer medizinischen Indikation vorliegt und die Untersuchung von einer/einem Fachpsycholog:in für Neuropsychologie FSP/EAN durchgeführt wird. Im Rahmen von Leistungsvereinbarungen mit anderen Versicherungen (IV, SUVA, MV) können neuropsychologische Leistungen in Diagnostik und Therapie erbracht werden. 

Was ist Neuropsychologie?

Die Neuropsychologie untersucht das menschliche Erleben und Verhalten als Funktion unseres Gehirns und des Zentralnervensystems. Im Besonderen widmet sich das Fachgebiet dem Verstehen der funktionell-neuroanatomischen, neurophysiologischen und biochemischen Grundlagen der Beziehung zwischen Gehirn und Verhalten. Als interdisziplinäre Wissenschaft arbeitet sie eng mit der Hausarztmedizin, der Neurologie, der Neuropädiatrie, der Psychiatrie, der Neuroradiologie und der Neurochirurgie zusammen und beschäftigt sich dabei vor allem mit der Diagnostik von Störungen der sogenannten höheren Hirnleistungen wie Wahrnehmung, Lernen, Gedächtnis, Sprache, Aufmerksamkeit, Logik, Planung, Psychomotorik, soziale Kognition, Motivation, Emotion und Bewusstsein. 

Indikation für eine Zuweisung

Eine Anordnung zur neuropsychologischen Untersuchung ist bei Verdacht auf eine kognitive Störung angezeigt, z.B. bei

  • Störungen der neuronalen und mentalen Entwicklung: z.B. intellektuelle Entwicklungsstörungen, extreme Frühgeburtlichkeit, Sprachstörungen, Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS und verwandte Störungen, spezifische Lernstörungen (Dyslexie, Dysgraphie, Dyskalkulie, Dyspraxie), Stoffwechselerkrankungen, etc.- Störungen der neuronalen und mentalen Entwicklung: z.B. intellektuelle Entwicklungsstörungen, extreme Frühgeburtlichkeit, Sprachstörungen, Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS und verwandte Störungen, spezifische Lernstörungen (Dyslexie, Dysgraphie, Dyskalkulie, Dyspraxie), Stoffwechselerkrankungen, etc.
  • Erworbenen Schädigungen des Gehirns: z.B. Schädelhirntraumata, Encephalitiden (infektiös, bakteriell), Borreliosen, HIV, Intoxikationen, etc.
  • Somatischen Erkrankungen mit Auswirkungen auf das Gehirn inkl. neurologische Erkrankungen: z.B. ischämische und hämorrhagische Insulte, Hirntumore und weitere onkologische Erkrankungen, multiple Sklerose, Epilepsie, metabole und endokrine Störungen, etc.- Somatischen Erkrankungen mit Auswirkungen auf das Gehirn inkl. neurologische Erkrankungen: z.B. ischämische und hämorrhagische Insulte, Hirntumore und weitere onkologische Erkrankungen, multiple Sklerose, Epilepsie, metabole und endokrine Störungen, etc.
  • Pathologisch verlaufenden Alterungsprozessen des Gehirns: z. B. Alzheimer Erkrankung, vaskuläre Demenzen, frontotemporale Lobärdegeneration, etc.- Pathologisch verlaufenden Alterungsprozesse des Gehirns: z. B. Alzheimer Erkrankung, vaskuläre Demenzen, frontotemporale Lobärdegeneration, etc.
  • Psychiatrischen Auffälligkeiten bei Verdacht auf hirnorganische Ursache(n)
  • Differentialdiagnostische Zuordnung bei überlappenden Syndromen, etc.- Differentialdiagnostische Zuordnung bei überlappenden Syndromen, etc.

Mögliche Fragestellungen

  • Quantifizierung und ätiologische Zuordnung möglicher kognitiver Defizite
  • Differentialdiagnostik
  • Demenzabklärung
  • Urteilsfähigkeitsbeurteilung aus kognitiver Sicht 
  • Beurteilung der Arbeitsfähigkeit aus kognitiver Sicht
  • Einschätzung von alltagsrelevanten Aspekten wie der schulischen Leistungsfähigkeit, der Bildungsfähigkeit, der generellen Alltagsfunktionalität, inkl. Aktivität und sozialer Teilhabe
  • Beurteilung der Fahreignung aus kognitiver Sicht.
    Wichtiger Hinweis: eine Anordnung zur ausschliesslichen Abklärung der kognitiven Voraussetzungen für das Autofahren stellt keine Pflichtleistung der Grundversicherung dar

  • Beurteilung der kognitiven Leistung bei Long Covid
  • Diagnostik von Entwicklungsstörungen (ADHS, Dyslexie, Dyskalkulie etc.) 

Wer darf zuweisen?

 Alle Ärzt:innen der Schweiz können eine neuropsychologische Diagnostik anordnen. Eine ärztliche Zuweisung ist Voraussetzung für die Abrechnung über die Kranken- oder Unfallversicherung. Ebenfalls können Sozialversicherungen (z.B. IV/SVA, SUVA, etc.) Aufträge zur neuropsychologischen Diagnostik oder Therapie tätigen.

Hier geht es zum Anordnungsformular 

Kostenübernahme und Tarif

Seit dem 1.7.2017 ist die diagnostische Neuropsychologie in der Schweiz eine Pflichtleistung der Grundversicherung gemäss KVG, geregelt in Art. 11a KLV. Per 1.4.2021 wurden zwischen den Tarifpartnern – H+, Schweizerische Vereinigung  für Neuropsychologie (SVNP), curafutura und tarifsuisse – die Tarifstruktur und anschliessend auch die Taxpunktwertverträge vertraglich festgelegt und vom Bundesrat genehmigt.