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Betroffene

Neurologische Ereignisse wie Schlaganfälle oder Schädel-Hirn-Traumata nach Unfällen, aber auch Demenzen oder Entwicklungsstörungen können Verhalten, Fühlen und Denken eines Menschen verändern und stellen Betroffene, aber auch Angehörige vor grosse Herausforderungen. Eine neuropsychologische Untersuchung kann helfen, diese Veränderungen zu erfassen und Auswirkungen im Alltag zu beschreiben sowie Betroffene und Patient:innen zu beraten.

Was ist Neuropsychologie?

Die Neuropsychologie ist ein Fachgebiet der Psychologie, welches sich mit den Zusammenhängen zwischen Gehirn und Verhalten beschäftigt. Sie untersucht, wie das zentrale Nervensystem – insbesondere das Gehirn – unsere kognitiven Fähigkeiten, Emotionen und Verhaltensweisen beeinflusst. Neuropsycholog:innen sind spezialisiert darauf, die Auswirkungen von Hirnerkrankungen, Verletzungen oder Entwicklungsstörungen auf das Denken, Fühlen und Handeln zu verstehen und zu behandeln und Aussagen über die Auswirkungen im Alltag der Betroffenen zu machen.

Wann ist eine neuropsychologische Untersuchung indiziert? 

Eine neuropsychologische Untersuchung ist indiziert, wenn Veränderungen im Denken, Verhalten oder der Stimmung auftreten, beispielsweise nach einer Hirnverletzung, einem Schlaganfall oder bei dem Verdacht auf Demenz. Auch bei Konzentrations- und Gedächtnisproblemen, Lernschwierigkeiten oder bei der Abklärung neurologischer Erkrankungen wie Parkinson oder Epilepsie kann eine Untersuchung dazu dienen, gezielte Behandlungsmassnahmen festzulegen und so den Alltag besser bewältigen zu können. Ebenfalls kann eine neuropsychologische Untersuchung helfen, die kognitive Leistungsfähigkeit bei Veränderungen der Hirnleistung zu quantifizieren und Aussagen über mögliche kognitive Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit oder die Fahreignung zu machen. 

Wer übernimmt die Kosten?

Diagnostik: Leistungen der neuropsychologischen Diagnostik können über die Grundversicherung der Krankenkasse oder über die Unfallversicherung abgerechnet werden. Hierzu ist eine ärztliche Anordnung erforderlich.

Therapie: Neuropsychologische Therapien für Unfallfolgen werden bei entsprechender Kostengutsprache von der Unfallversicherung übernommen. Die Behandlung neuropsychologischer Störungen infolge von Erkrankungen ist (noch) nicht im Grundleistungskatalog der Krankenversicherung enthalten. Einige Zusatzversicherungen decken jedoch Leistungen je nach Tarif, Fragestellung, Therapieinhalten und Versicherungsmodell ab. Es kann sich lohnen, zusätzliche Kostenträger zu konsultieren.

Wer kann zuweisen?

Alle Ärzt:innen der Schweiz können eine neuropsychologische Diagnostik anordnen. Eine ärztliche Zuweisung ist notwendig für die Abrechnung über die Kranken- oder Unfallversicherung.